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    Regionale Förderaufrufe für die Bienenzucht 2019/2020

    Nach Erhalt der Bestätigung der Genehmigung der Mittelzuweisung für den italienischen Bienenzuchtsektor Region für Region in Höhe von insgesamt 7.089.436 € aus EU- und staatlichen Quellen.

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    13/06/2019Von 3Bee, Elena Fraccaro
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    13/06/2019Von 3Bee, Elena Fraccaro
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    Region Venetien

    Die Region Venetien hat für das Bienenzuchtjahr vom 1. August 2019 bis zum 31. Juli 2020 365.587,82 EUR zur Verfügung gestellt. Begünstigte Die Begünstigten dieser Finanzierung sind die Imker in Venetien über ihre angeschlossenen Formen, die rechtlich konstituierten angeschlossenen Formen, die ihren Sitz in Venetien haben und mehr als 50 Mitglieder vertreten, die den Verpflichtungen zur Identifizierung und Registrierung der Bienenstöcke gemäß den geltenden Vorschriften nachkommen. Schließlich können sich auch öffentliche und private Einrichtungen und Forschungsinstitute bewerben, die in der Region tätig sind, über mindestens eine Betriebsstätte verfügen und nachweislich Erfahrung in diesem Sektor haben. Jede Maßnahme hat spezifische Unteraktionen. Im Rahmen der Aktion a.6, die den Erwerb von Ausrüstungen für den Betrieb der Imkerei, die Verarbeitung, Verpackung und Konservierung von Imkereierzeugnissen betrifft, ist auch der Erwerb von Waagen zur Kontrolle der Erzeugung und der Bienenstöcke selbst förderfähig.

    Region Emilia-Romagna

    Die von der Region Emilia-Romagna bereitgestellten Mittel belaufen sich auf 556.787,89 €. Begünstigte Förderfähig sind die Imker, die damit verbundenen Formen sowie die öffentlichen, privaten und Forschungseinrichtungen. Die Imker müssen selbstverständlich die Vorschriften für die Kennzeichnung und Registrierung von Bienenstöcken einhalten, über eine reguläre landwirtschaftliche oder kombinierte Mehrwertsteuernummer verfügen, im regionalen Register der landwirtschaftlichen Betriebe eingetragen sein und mindestens 20 Bienenstöcke regelmäßig registrieren lassen. Außerdem müssen die Imker die Gesundheits- und Hygienevorschriften für die Räumlichkeiten, in denen die Bienenstockerzeugnisse verarbeitet werden, einhalten, oder sie müssen, ebenfalls unter Einhaltung der Vorschriften, in Räumlichkeiten Dritter arbeiten.

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    Region Umbrien

    Kürzlich wurde bekannt, dass die Region Umbrien 180.000 € für den Bienenzuchtsektor bereitgestellt hat, zusätzlich zu einer privaten Kofinanzierung in Höhe von 125.000 €, insgesamt also über 306.000 €. Die geförderten Maßnahmen betreffen in erster Linie die technische Unterstützung von Imkern und Imkerverbänden. Weitere Mittel sind für den Kauf von Ausrüstung für die Bienenhaltung sowie für die Verarbeitung, Verpackung und Lagerung von Imkereierzeugnissen bestimmt. Auch die Bekämpfung von Bienenstockschädlingen und -krankheiten wurde in großem Umfang finanziert. Vorgesehen sind insbesondere der Kauf von Bienenstöcken zur Bekämpfung der Varroa und Nettomittel für die Umrüstung von Bienenstöcken, die sich bereits im Besitz des Imkers befinden. Zur Unterstützung der Wiederauffüllung der gemeinschaftlichen Bienenpopulation wird auch der Kauf von Schwärmen, Kernen, Bienenpaketen und Bienenköniginnen finanziert.

    Region Kampanien - Verbände

    Die Region Kampanien hat kürzlich auch den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für das Jahr 2019/2020 genehmigt. Der Aufruf richtet sich speziell an Imkerverbände, um insbesondere deren Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu unterstützen. Finanzierte Maßnahmen Im Rahmen des Aufrufs werden die folgenden Initiativen finanziert: Maßnahme A: Technische Hilfe für Imker und Imkerverbände Maßnahme a.2: Thematische Seminare und Konferenzen Aktion a.4: Technische Hilfe für Unternehmen Maßnahme B: Bekämpfung von Bienenstockschädlingen und Krankheiten, insbesondere der Varroatose Aktion b.1: Regelmäßige Treffen mit Imkern, praktische Vorführungen und Interventionen in Bienenstöcken zur Anwendung von Bekämpfungsmitteln durch Imkereiexperten, Verteilung geeigneter Tierarzneimittel Aktion b.4: Kauf von geeigneten Tierarzneimitteln und Sterilisierung von Bienenstöcken und Imkereimaschinen

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    Region Kampanien - Bienenzüchter

    Am 11. Oktober genehmigte die Region Kampanien einen Aufruf zur Finanzierung speziell für Imker, um Bienenstöcke für die Varroatosebekämpfung sowie spezielle Ausrüstungen und Materialien für das Nomadentum zu erwerben. Finanzierte Maßnahmen Im Rahmen des Aufrufs sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Maßnahme B: Bekämpfung von Bienenschädlingen und -krankheiten, insbesondere der Varroatose - Aktion b.3: Verschiedene Ausrüstungen Maßnahme C: Rationalisierung der Wandertierhaltung - Aktion c.2: Erwerb von Ausrüstungen für die nomadische Tätigkeit - Unteraktion c.2.2: Erwerb von Maschinen, Ausrüstungen und verschiedenen Materialien speziell für die nomadische Tätigkeit Zuschussfähige Ausgaben Der Mindestbetrag für die Ausgaben liegt bei 2.000,00 € und darf 10.000,00 € nicht überschreiten. Förderfähig sind nur Ausgaben, die nach Einreichung des Antrags getätigt wurden.

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    Region Sardinien

    Die Ausschreibung für den Bienenzuchtsektor für 2019/2020 wurde kürzlich auch auf Sardinien veröffentlicht. Förderfähige Maßnahmen Maßnahme B: Bekämpfung von Bienenstockschädlingen und -krankheiten, insbesondere der Varroatose Maßnahme b3: Verschiedene Ausrüstungen. Dieser Abschnitt umfasst die Werkzeuge für die Verabreichung von Hygienemitteln (z. B. Sublimatoren), verschiedene persönliche Schutzausrüstungen und andere nützliche Hilfsmittel für die Krankheitsbekämpfung Aktion b4: Kauf von geeigneten Tierarzneimitteln und Sterilisierung von Bienenstöcken und Imkereiausrüstung Maßnahme C: Rationalisierung der Wandertierhaltung Unteraktion c2.1: Anschaffung von Bienenstöcken Maßnahme D: Unterstützungsmaßnahmen für Labors zur Analyse von Imkereierzeugnissen, um den Imkern bei der Vermarktung und Aufwertung ihrer Erzeugnisse zu helfen Maßnahme d3: Übernahme der Kosten für Qualitätsanalysen von Imkereierzeugnissen.

    Region Piemont

    Im Piemont wurden 250.000,00 EUR für den Bienenzuchtsektor bereitgestellt, insbesondere für den Erwerb von Ausrüstungen und Ausrüstung für die Wanderimkerei. Die Mittel ermöglichen den Erwerb von Material für die Verwaltung der Bienenstöcke, die Verarbeitung, Verpackung und Konservierung von Imkereierzeugnissen. Förderfähig sind auch Ausgaben für Maschinen, Werkzeuge und verschiedene Materialien, die speziell für die nomadische Bienenzucht bestimmt sind. Zuschussfähige Ausgaben Die zuschussfähigen Mindestausgaben betragen 2.400,00 EUR, die zuschussfähigen Höchstausgaben 10.000,00 EUR. Der Zuschuss beträgt 50 % der entstandenen Kosten.

    Region Abruzzen

    Auch in den Abruzzen ist es möglich, Finanzierungsaufrufe für den Bienenzuchtsektor zu erhalten. Finanzierte Maßnahmen Die finanzierten Maßnahmen sind: Maßnahme A: Technische Hilfe für Imker und Imkerverbände Maßnahme B: Bekämpfung von Bienenstockschädlingen und Krankheiten, insbesondere der Varroatose Maßnahme C: Rationalisierung der Wanderimkerei Maßnahme E: Maßnahmen zur Unterstützung der Wiederaufstockung der Bienenstöcke in der Union Rationalisierung der Wandertierhaltung Die Maßnahme C umfasst nicht nur die Anschaffung von Bienenstöcken für die Wanderimkerei, sondern auch spezielle Ausrüstungen für die Überwachung der Bienenstöcke und deren telematische Verwaltung. Unsere 3Bee-Systeme sind ebenfalls in dieser Maßnahme enthalten.

    Region Lombardei

    Am 4. November wurde im BURL die Delibera di Giunta Regionale (Beschluss des Regionalrats) veröffentlicht, die die finanziellen Beihilfen für das Jahr 2019/2020 für den Bienenzuchtsektor in der Region Lombardei regelt. Der Gesamtbetrag der Beihilfe beläuft sich auf 740.385,79 €. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern, das Wissen und die unternehmerischen Fähigkeiten der Imker zu verbessern und das Erbe der Imkerei sowie die Gesundheit der Bienenstöcke zu schützen. Förderungswürdige Maßnahmen Die förderfähigen Maßnahmen sind: Technische Hilfe (direkt und indirekt) zur Unterstützung der Imker beim Schutz und bei der Aufwertung des Erbes der Bienenzucht und bei der Verbesserung der Qualität der Bienenstockproduktion Anschaffung von Ausrüstung zum Schutz der Bienenstöcke Bekämpfung von Varroatose und Bienenstockkrankheiten Modernisierung von Maschinen und Ausrüstungen für die nomadische Bienenzucht

    Region Aosta-Tal

    Im Aostatal können die Imker ebenfalls Finanzmittel für ihre Tätigkeit beantragen. Begünstigte Der Aufruf zur Einreichung von Anträgen sieht verschiedene Maßnahmen vor, die sich jeweils an bestimmte Begünstigte richten. In der Regel können Einzelimker oder Imkereibetriebe, die ihre Bienenstöcke registriert haben, eine Beihilfe beantragen. Sie müssen außerdem eine Mehrwertsteuernummer haben und über mindestens 11 Bienenstöcke verfügen. Darüber hinaus können auch Organisationen, Vereinigungen, Erzeugergemeinschaften, Konsortien, Einrichtungen und Forschungszentren einen Antrag auf Förderung stellen. Schließlich müssen sie regelmäßig bei der Handelskammer eingetragen sein und über eine Gewerbekartei bei einer ZAV verfügen.

    Region Toskana

    Am 30. Oktober 2019 wurde offiziell ein Aufruf zur Unterstützung der Rationalisierung der Wanderimkerei zugunsten der toskanischen Imker veröffentlicht. Die spezifischen Ziele sind die Senkung der Kosten für diese Praxis und die Verbesserung der Qualität des erzeugten Honigs. Der Gesamtbetrag, der zur Unterstützung dieser Maßnahmen anerkannt wurde, beläuft sich auf 214.166,36 €. Begünstigte Die Begünstigten dieser Finanzierung sind mehrwertsteuerlich registrierte Imker, die regelmäßig das Nomadentum praktizieren. Diejenigen, die zwar eine Mehrwertsteuernummer haben, aber noch keine Bienenstöcke besitzen, können ebenfalls einen Antrag stellen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, die Imkerei mindestens 5 Jahre lang zu betreiben.

    13/06/2019Von 3Bee, Elena Fraccaro
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