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    Aufruf zur Finanzierung der Bienenzucht in Sizilien

    Vor kurzem wurde ein Aufruf zur Finanzierung der Bienenzucht in der Region Sizilien genehmigt. Er richtet sich an Imker, die ihre Produktion steigern und die Qualität ihrer Erzeugnisse verbessern wollen.

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    19/06/2019Von 3Bee, Elena Fraccaro
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    19/06/2019Von 3Bee, Elena Fraccaro
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    Begünstigte der Aufforderung

    Die Begünstigten dieser Bekanntmachung sind Imker, Imkereiunternehmer und einzelne, verbundene oder genossenschaftliche Berufsimker. Sie müssen im Besitz einer MwSt.-Nummer und einer bei einer CAA eingerichteten Unternehmensdatei sein sowie von der CCIAA in das Unternehmensregister eingetragen werden. Ihre Bienenstöcke müssen regelmäßig in die nationale BDA-Datenbank eingetragen werden, wobei die Mindestzahl der erfassten Bienenstöcke 50 betragen muss. Für den Fall, dass der Imker im Jahr 2018 zum ersten Mal eine Meldung abgibt, verringert sich die Mindestzahl der Bienenstöcke auf 20. Außerdem muss der INPS-Beitragsstand in Ordnung sein. Die von der Finanzierung erfassten Maßnahmen sind vielfältig und betreffen nicht nur Imker, sondern auch Forschungseinrichtungen und Verbände.

    Aktion B: Bekämpfung von Aggressoren und Krankheiten

    Unteraktion B1) Regelmäßige Treffen mit Imkern, praktische Vorführungen und Eingriffe in Bienenstöcken zur Anwendung von Bekämpfungsmethoden durch Imkereiexperten, Verteilung von geeigneten Tierarzneimitteln Die Begünstigten dieser Unteraktion sind Imkerverbände, Institutionen und Forschungszentren. Jeder von ihnen kann maximal 5.000 € ausgeben, wobei die förderfähigen Kosten pro Sitzung 90 € betragen. Der Zuschuss deckt 80 % der entstandenen Kosten. Unteraktion B2) Feldstudien für die Anwendung von Strategien zur Varroabekämpfung, die sich durch geringe chemische Auswirkungen auf die Bienenstöcke auszeichnen; Verbrauchsmaterial für Probenahmen Auch hier sind die Begünstigten Forschungsinstitute, Imkerorganisationen und -verbände. Die Erhebungen dürfen nur die Bienenstöcke betreffen, in denen verschiedene Methoden zur Bekämpfung des gefährlichen Parasiten angewandt werden. Der Höchstbetrag der zuschussfähigen Ausgaben pro Begünstigtem liegt bei 3.000 EUR, und der Beitrag deckt 100 % der Kosten.

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    Aktion C: Rationalisierung der Wandertierhaltung

    Diese Aktion sieht eine einzige Teilaktion vor, die den Kauf von Maschinen, Ausrüstungen und verschiedenen Materialien für die Ausübung des Nomadentums betrifft. Diese Teilmaßnahme umfasst insbesondere den Kauf von Kränen und Schubkarren. Die Begünstigten sind natürlich die Imker, die das Nomadentum praktizieren und mehr als 200 registrierte Bienenstöcke haben. Die Finanzierung deckt 50 Prozent der Kosten ab, mit einem Höchstbetrag von 15.000 Euro für den Kauf von Kränen und 1.000 Euro für Schubkarren.. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie sich bewerben können.

    Aktion E: Unterstützungsmaßnahmen für die Wiederaufstockung

    Die von dieser Aktion abgedeckten Ausgaben betreffen den Kauf von Bienenköniginnen und Schwärmen. Der Beitrag deckt 60 % der Ausgaben ab, wobei der Höchstbetrag je nach Begünstigtem, der die Finanzierung beantragt, variiert. Die Höchstzahl der Schwärme und Bienenköniginnen, die gekauft werden können, muss ebenfalls eine Höchstgrenze einhalten, die auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldeten Zahl der Bienenstöcke berechnet wird. Es ist zu beachten, dass nur Bienen der Rassen Apis millifera ligustica und Apis mellifera sicula erworben werden können.

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    Einreichung von Anträgen

    Um den Antrag ordnungsgemäß einzureichen, müssen Sie das von der AGEA vorbereitete Formular herunterladen, das unter www.sian.it abrufbar ist und dem Sie auch das der Bekanntmachung beigefügte Dokument (Mod. A) beifügen müssen. Der Antrag ist in zwei Exemplaren (eines davon im Original) einzureichen und mit allen erforderlichen Unterlagen, einschließlich einer Fotokopie eines gültigen Ausweises, zu versehen. Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 30.01.2019. Sie können den Antrag per Post schicken oder persönlich abgeben. Der Umschlag mit allen Unterlagen muss folgende Aufschrift tragen: "OCM Miele - Aufforderung zur Einreichung von Projekten zur Durchführung von "Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 - Wirtschaftsjahr 2018/2019 NICHT ZUM PROTOKOLL ÖFFNEN".

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    Dokumentation

    Für jeden Antrag müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Es gibt eine Basisdokumentation, die für alle gilt, eine spezifische Dokumentation für Verbände und Unternehmen und schließlich eine andere für jede Art von Maßnahme, für die eine Finanzierung beantragt wird. Um den vollständigen Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu lesen und genauere Informationen über die finanzierten Maßnahmen und die für die Einreichung eines Antrags erforderlichen Unterlagen zu erhalten, gehen Sie auf die Website der Region und lesen Sie direkt den Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Dort finden Sie auch die für die Einreichung Ihres Antrags erforderlichen Anhänge.

    Ihre Bienen aus der Ferne überwachen?

    Wenn Sie an unseren Fernüberwachungssystemen für Bienenstöcke interessiert sind und weitere Informationen wünschen oder direkt ein Angebot anfordern möchten, schreiben Sie uns bitte an info@3bee.it. Unsere Geräte sind modular aufgebaut und gehen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Imker ein. Informieren Sie sich auf unserer Website, um herauszufinden, welches die beste Option für Ihren Betrieb ist.entdecken Sie Hive-tech. Optimieren Sie Zeit und Kosten und verbessern Sie Ihre Imkertätigkeit und vor allem die Gesundheit Ihrer Bienen.

    19/06/2019Von 3Bee, Elena Fraccaro
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