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    Beiträge für die Bienenzucht in den Abruzzen

    Beiträge für die Bienenzucht in den Abruzzen sind bis Ende November möglich. Die Imker der Abruzzen können also ihre Anträge auf Finanzierung ihrer Imkertätigkeit einreichen.

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    21/10/2020Von 3Bee, Elena Fraccaro
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    21/10/2020Von 3Bee, Elena Fraccaro
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    Zuschüsse für die Bienenzucht in den Abruzzen

    Beiträge für die Bienenzucht in den Abruzzen sind bis Ende November möglich. Die Imker der Abruzzen können also ihre Anträge auf Finanzmittel zur Unterstützung ihrer Imkertätigkeit einreichen. Der Aufruf zur Einreichung von Beiträgen umfasst verschiedene Maßnahmen, von denen sich einige an Imker, andere an Verbände, Organisationen und Forschungsinstitute richten. Im Einzelnen handelt es sich um Maßnahmen, die für die Imker von Interesse sind: Ausrüstung für den Betrieb des Bienenstandes, die Verarbeitung, Verpackung und Konservierung von Imkereierzeugnissen (Aktion a6) Verschiedene Ausrüstungsgegenstände, z. B. Kauf von Bienenstöcken mit Netzboden oder Umbau bestehender Bienenstöcke, Kauf spezifischer Ausrüstungsgegenstände zur Bekämpfung von Bienenstockschädlingen und -krankheiten (Aktion b3) Kauf von Bienenstöcken (Aktion c2.1) und von Maschinen, Ausrüstungen und verschiedenen Materialien speziell für das Nomadentum (Aktion c2.2) Kauf von Schwärmen, Kernen, Bienenpaketen und Bienenköniginnen (Aktion e1)

    Technische Unterstützung für Imker und Organisationen

    Maßnahme A umfasst technische Hilfe für Imker und Imkerverbände. Die Maßnahme a6, die den Kauf von Ausrüstungen für die Bienenhaltung und die Verarbeitung, Verpackung und Konservierung von Imkereierzeugnissen betrifft, richtet sich an Imker und Imkereiunternehmer mit mehr als 10 Bienenstöcken, die regelmäßig in der Unternehmensdatei der BDA, des Wohnsitzes in den Abruzzen und des SIAN gemeldet werden. Je nach Anzahl der gemeldeten Bienenstöcke gibt es unterschiedliche Höchstbeträge für die Ausgaben, die zwischen 1.500 und 10.000 Euro liegen. Der Beitrag deckt 50 % der förderfähigen Ausgaben.

    XNatura

    Bekämpfung von Bienenstockschädlingen und Krankheiten

    Im Rahmen der Bekämpfung von Bienenschädlingen und -krankheiten, insbesondere der Varroatose (Maßnahme B), ist der Kauf von Bienenstöcken mit Netzboden sowie von spezifischem Material und Ausrüstung vorgesehen (Aktion b3). 70 % der verfügbaren Mittel werden den ansässigen Imkern für den Kauf von Bienenstöcken mit Netzböden zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden 30 % gehen an ansässige und nomadische Imker für den Kauf spezieller Ausrüstung. Auch hier gilt, dass die Imker mindestens 10 Bienenstöcke haben müssen, die ordnungsgemäß bei der BDA gemeldet sind, ihren Wohnsitz in den Abruzzen haben und über eine SIAN-Betriebsdatei verfügen müssen. Die Finanzierung deckt 60 Prozent der Kosten für diese Aktion. Je nach der Anzahl der der BDA gemeldeten Bienenstöcke gibt es für jeden einzelnen Begünstigten spezifische Ausgabenobergrenzen.

    Rationalisierung der Wandertierhaltung

    Maßnahme C befasst sich allgemein mit der Rationalisierung der Wandertierhaltung. Die Wanderimkerei wird als wichtige Ressource für den Bienenzuchtsektor angesehen, und die Region strebt ihre Förderung an, um die Nektarressourcen besser zu nutzen und eine größere und vielfältigere Honigerzeugung zu erreichen. Diese Maßnahme umfasst den Kauf von Bienenstöcken für die Wanderimkerei sowie verschiedene Arten von Ausrüstung. Die Begünstigten der Aktion c2.2 sind alle nomadischen Imker, einzeln oder in Vereinigung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz von mindestens 10 Bienenstöcken sind, die regelmäßig an die BDA gemeldet werden, ihren Wohnsitz in den Abruzzen haben und im SIAN eingetragen sind. Je nach Anzahl der gemeldeten Bienenstöcke gibt es unterschiedliche Schwellenwerte für die zuschussfähigen Ausgaben, die zwischen 5.000 € und 25.000 € liegen. Der Beitrag deckt 50 % der Gesamtausgaben.

    XNatura

    Kauf von Hilfsmitteln für die Bienenhaltung

    Zu den Ausgaben für die Rationalisierung der Wanderimkerei gehören auch unsere Fernüberwachungssysteme. Unsere Waagen und Diebstahlsicherungen ermöglichen ein besseres und rationelleres Management der Imkertätigkeit, vor allem im Falle des Nomadentums. Da Sie Ihre Bienen jederzeit unter Kontrolle haben, können Sie gezielte Besuche und Eingriffe planen, Leerfahrten vermeiden und Zeit sparen. Die Überwachungsgeräte liefern Ihnen außerdem wertvolle Informationen über die Produktion und den Verbrauch von Vorräten sowie über den Zustand des Bienenvolkes. In Ihrem Profil können Sie Ihre Arbeit organisieren, Notizen eingeben, Aufgaben planen und sogar Warnschwellen festlegen. Mit der Diebstahlsicherung können Sie Ihre Kisten schützen und im Falle eines Diebstahls überwachen. Sobald das System abnormale Bewegungen oder Vibrationen feststellt, werden Sie per SMS und E-Mail über spezifische Alarme informiert. Über die App können Sie Ihre Bewegungen rund um das Haus direkt verfolgen.

    3Bee

    Unterstützung der Wiederbevölkerung der Bienenpopulation in der Union

    Die Maßnahme E umfasst eine Unterstützung für die Wiederaufstockung des Bienenbestands in der Union. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Kauf von Schwärmen, Bienenfamilien und Bienenköniginnen der Rasse Ligustica, die in Italien erzeugt werden, finanziert. Der Beitrag deckt 60 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Imker müssen über mindestens 10 Bienenstöcke verfügen, die regelmäßig der BDA gemeldet werden, in den Abruzzen ansässig sein und über eine SIAN-Betriebsdatei verfügen. Die Ausgabenschwellen sind nach der Zahl der gemeldeten Bienenstöcke gestaffelt.

    Dem Antrag beizufügende Dokumente

    Die Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Angeboten für dieselbe Ausgabe ist erforderlich (außer bei Aktion e1). Ist dies nicht möglich, kann eine Erklärung zur Begründung der Einzigartigkeit des Kostenvoranschlags eingereicht werden. Der Antragsteller muss außerdem eine ordnungsgemäß begründete Vergleichstabelle der Kostenvoranschläge beifügen. Wenn Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, müssen Sie eine entsprechende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Für einzelne Maßnahmen ist es auch möglich, Selbstbescheinigungen einzureichen, um die Punktzahl in der Rangliste zu erhöhen.

    Antragsverfahren und Fristen

    Die Beihilfeanträge können online unter www.sian.it unter Dienstprogramme>Download heruntergeladen werden. Sollte dies nicht möglich sein, können die Formulare auch bei der Landwirtschaftsabteilung der Landwirtschaftlichen Förderzentren oder bei den Imkerverbänden angefordert werden. Dem Antrag ist stets das bei der zuständigen ZLV aktivierte Betriebsdossier beizufügen. Die Finanzierungsanträge sind an die AGEA PAYING AGENCIES zu richten und bis spätestens 30. November 2020 an Regione Abruzzo - Dipartimento Agricoltura - Ufficio Sostegno zootecnia e regimi di qualità zu senden. Die Anträge müssen mit allen erforderlichen Unterlagen und einer Vorder-/Rückseitenkopie eines gültigen Ausweises des Antragstellers von der PEC bis zum 30. November 2020 an dpd019@pec.regione.abruzzo.it gesendet werden.

    21/10/2020Von 3Bee, Elena Fraccaro
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